Was ist ZUGFeRD?
ZUGFeRD ist eine Form von elektronischer Rechnung. Es ist ein hybrides Format: einerseits ist es eine normale PDF Datei, andererseits enthält die Datei auch noch Daten in XML, die Computer gut lesen können. Der Name "ZUGFeRD" (nicht zu verwechseln mit "Pferd", oder "Zugpferd") steht dabei als Abkürzung für "Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland". (Offensichtlich ein Beamtenscherz.)
Das dazugehörige offizielle "Forum", das "Forum elektronische Rechnung Deutschland" (FeRD) erarbeitet dafür in Zusammenarbeit mit Verbänden, Ministerien und Unternehmen die Vorgaben (Spezifikationen) für das abgeleitet benannte ZUGFeRD-Format. Das FeRD-Forum wiederum ist eine Unterorganisation der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung (AWV), einem gemeinnützigem Verein bürgerlichen Rechts, der aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert wird. Aktuelle ZUGFeRD-Version ist Version 2.3.2 der Spezifikation, die am 13. November 2024 veröffentlicht wurde.
Wer muss ZUGFeRD nutzen?
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Nutzung von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen, XRechnungen) in Deutschland für inländische B2B-Umsätze verpflichtend. Dies betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, jedoch gibt es einige Unterschiede und Übergangsregelungen zur vereinfachung der Einführung:
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Empfangspflicht:
- Alle inländischen Unternehmen müssen ab 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können. -
Ausstellungspflicht:
- Ab 1. Januar 2025 können (im Sinne von dürfen) alle Unternehmen E-Rechnungen ausstellen.
- Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen weiterhin Papierrechnungen versendet werden. -
Unternehmensgrößen:
- Mittelständische und große Unternehmen sowie Organisationen des öffentlichen Sektors müssen ZUGFeRD oder ähnliche E-Rechnungsformate verpflichtend nutzen.
- Kleinst- und kleine Unternehmen (Jahresumsatz bis 10 Mio. €) sind nur dann betroffen, wenn sie Rechnungen an öffentliche Auftraggeber stellen (B2G). Also z.B. bei Ausschreibungen. Aber auch z.B. eine Blumenlieferung an eine Behörde fiele darunter. -
Ausnahmen:
- Kleinunternehmer (nach § 19 Umsatzsteuergesetz) sind ab 1. Januar 2025 von der Ausstellung von E-Rechnungen befreit, müssen diese aber weiterhin empfangen können.
Zusammenfassend gilt also: Stand heute müssen Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Rechnungen an andere Unternehmen (also nicht an Privatpersonen) grundsätzlich - von bestimmten Ausnahmefällen abgesehen - verpflichtend als elektronische Rechnungen übermittelt werden. Rechnungen an Privatpersonen können als E-Rechnungen übermittelt werden, allerdings ist dazu die Zustimmung des Empfängers vorher einzuholen.
Rechtliche Voraussetzungen für ZUGFeRD
Das Steuervereinfachungsgesetz von 2011 schuf die Grundlage für das ZUGFeRD-Format, indem es elektronische Rechnungen der Papierform gleichstellte (§ 14 UStG). Früher mussten Empfänger die Dokumentenechtheit durch digitale Zertifikate nachweisen; nun reichen innerbetriebliche Kontrollverfahren mit prüfbaren Bezügen zwischen Rechnung und Lieferung. Ab dem 1. Januar 2027 sind Unternehmen verpflichtet (s. oben), elektronische Rechnungen zu versenden (mit Ausnahmen) und schon seit Januar 2025 müssen diese empfangen werden können. Bei Geschäften mit Privatpersonen gibt es keine Pflicht zur E-Rechnung und die Zustimmung zur elektronischen Rechnungsstellung ist sogar vorab einzuholen.
Gemäß dem Wachstumschancengesetz (Artikel 23 des Wachstumschancengesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG)) erfüllt ZUGFeRD ab Version 2.0.1 die gesetzlichen Anforderungen an elektronische Rechnungen. Sowohl ZUGFeRD (ab Version 2.0.1) als auch XRechnung entsprechen der europäischen Norm EN 16931 und ermöglichen die automatisierte Verarbeitung von Rechnungsdaten.
Das ZUGFeRD-Format
ZUGFeRD bettet maschinenlesbares UN/CEFACT-XML in ein normal vom Menschen, mit einem Anzeigeprogramm lesbare PDF-Datei ein. Wobei "einbetten" heißt, dass mehrere Dateien zu einem hybriden File verbunden werden - ähnlich einem E-Mail Anhang. Das Ergebnis ist ist eine zunächst einmal ganz gewöhnlich erscheinende PDF-Datei, die mit jedem PDF-Viewer angesehen werden kann. Einige Viewer zeigen dann aber auch noch die Anhänge - ein weniger bekanntes Feature von PDF, das es ermögich, weitere Dateien einer PDF-Datei hinzuzufügen, oder eben "einzubetten". In der Regel wird dies genutzt, um Schriftarten, die im Hauptdokument verwendet werden, zur korrekten Darstellung mit der Datei zur Verfügung zu stellen. Im ZUGFeRD-Format nutzt man diese Funktion, um alternative Darstelungsformen der normal lesbaren Rechnung mitzuschicken. Im Fall der E-Rechnung ist das eine XML-Representation - also maschinenlesbares UN/CEFACT-XML mit standardisierten Datenfeldern für übliche Rechnungsinformationen. Dieses Format folgt der Richtlinie EU/2014/55 und dem Standard EN16931.
Die aktuelle Version des ZUGFeRD-Rechnungsformats definiert 6 verschiedene Profile: Minimum, Basic WL, Basic, EN 16931, Extended und XRechnung. Jedes Profil erlaubt einen unterschiedlichen Informationsgrad mittels ZUGFeRD-XML. Aktuell erfüllen nur die höheren Profile "EN 16931" (ehemals "Comfort"), "Extended" und "XRechnung" vollständig die Vorgaben der EU-Norm 16931 und werden in Deutschland umsatzsteuerlich als gültige Rechnungen anerkannt.
Auch wenn es so scheint, so ist dieses neue E-Rechnungsformat (noch) nicht EU-weit harmonisiert und ZUGFeRD ein deutsches Eigengewächs. Einige Versionen von ZUGFeRD sind allerdings zumindest mit dem in Frankreich genutzten offenen E-Rechnungsformat "Factur-X" identisch und folgen der gemeinsamen Richtlinie EU/2014/55 und dem Standard EN16931. Neuere Ergänzungen des E-Rechnungs-Standards werden nun auch direkt mit dem französischen FNFE-MPE erarbeitet und man arbeitet gemeinsam auf eine höhere internationale Akzeptanz von der sog. "XRechnung" hin.